Weitere Dienstleistungen des Pflegedienstes

 

  • zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI (zur stundenweisen Entlastung der Angehörigen bei dementen oder psychisch kranken Patienten oder hauswirtschaftliche Versorgung, bei Pflegegrad 1 auch Grundpflege)
  • Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ( stunden- oder tageweise Pflege/ Betreuung bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson, steht jedem Patienten 6 Monate nach Erhalt der Pflegestufe zu)
  • Einkäufe mit oder für den Patienten
  • Essen auf Rädern
  • Vermittlung von Hausnotrufgeräten
  • Vermittlung von Hilfsmitteln
  • Vereinbaren von Fußpflegeterminen
  • Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen
  • Zusammenarbeit mit den Ärzten und allen an der Pflege Beteiligten