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Weitere Dienstleistungen des Pflegedienstes
- zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI (zur stundenweisen Entlastung der Angehörigen bei dementen oder psychisch kranken Patienten oder hauswirtschaftliche Versorgung, bei Pflegegrad 1 auch Grundpflege)
- Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ( stunden- oder tageweise Pflege/ Betreuung bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson, steht jedem Patienten 6 Monate nach Erhalt der Pflegestufe zu)
- Einkäufe mit oder für den Patienten
- Essen auf Rädern
Vermittlung von Hausnotrufgeräten Vermittlung von Hilfsmitteln Vereinbaren von Fußpflegeterminen Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen Zusammenarbeit mit den Ärzten und allen an der Pflege Beteiligten
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