Gerne unterstützen wir sie auch im Haushalt, bei Beantragung von Kombinationspflege steht jedem Pflegebedürftigen hauswirtschaftliche Versorgung zu, das können folgende Leistungen sein:
- Reinigung der Möbel
- Fenster putzen
- waschen und pflegen der Wäsche
- bügeln
- einkaufen
- kochen
- spülen
- Boden wischen
Seit Januar 2017 übernimmt die Pflegekasse bei jedem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad die Kosten für hauswirtschaftliche Versorgung bis zu 125 € monatlich.